Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwirkt, an uns ab. Die für die Abwicklung der Aufträge erforderliche Datenspeicherung erfolgt nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.